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Freilegung von Zähnen

Die Freilegung von Zähnen kann erforderlich werden bei nicht richtigem Durchtreten von z.B. Eckzähnen. Bei diesem Eingriff werden diese Zähne durch ein Wegschieben der bedeckenden Schleimhaut und eventuell auch bedeckendem Knochen so weit freigelegt, dass eine Haltevorrichtung (Bracket) aufgeklebt werden kann.

Anschließend kann der Kieferorthopäde diesen Zahn an die richtige Stelle im Kiefer bewegen. Sie haben in der Regel eine gute Chance, gesund und in richtiger Zahnstellung integriert zu werden.

Auch dieser Eingriff erfolgt in örtlicher Betäubung.

Sie haben Fragen zur Freilegung von Zähnen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.